Praxis-Tipp: Bevor du handelst, prüfe deinen Mietvertrag auf Klauseln zu „Schönheitsreparaturen” und „baulichen Veränderungen”. Oft ist dort festgelegt, dass kleinere Renovierungen in der Küche dem Mieter obliegen, größere Eingriffe jedoch nicht. Selbst wenn keine Klausel existiert, lohnt sich das Gespräch mit dem Vermieter – im besten Fall beteiligt er sich an den Materialkosten oder duldet
