Ein typischer Fehler ist die Annahme, dass eine einfache Mehrheit ausreicht. Bei Veränderungen am Gemeinschaftseigentum kann eine Zweidrittelmehrheit oder sogar Einstimmigkeit nötig sein, je nach Satzung. Prüfen Sie deshalb vorher die Teilungserklärung oder fragen Sie den Hausverwalter. Vergessen Sie auch nicht: Wenn die Tür eine Brandschutzfunktion hat, müssen Sie die Auflagen der Feuerwehr und der
