Die Grenze zwischen Renovierung und Rückbau Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass alles, was abgenutzt ist, neu gemacht werden muss. Das Gegenteil ist oft der Fall: Ist eine Wand nur durch normale Nutzung vergilbt, fällt das unter die Renovierungspflicht, die nur bei wirksamen Schönheitsreparaturklauseln greift. Ein Rückbau meint dagegen immer die Beseitigung von etwas,
