Wenn Sie also ohne Renovierungsklausel streichen möchten, tun Sie es nur mit Zustimmung des Vermieters – oder halten Sie sich an neutrale Farben. Und denken Sie an die Rückgabe: Auch wenn Sie die Wände in einem guten Zustand hinterlassen, kann der Vermieter bei starken Abweichungen von der ursprünglichen Farbe Schadenersatz fordern. Also: Bewahren Sie immer
